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Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV)

Die Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) ist eine deutsche Verordnung, die die nationale Ergänzung zum REACH-Anhang XVII (Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse) darstellt. (Quelle https://www.gesetze-im-interne...) Sie regelt die Anforderungen, die bei der Abgabe von Chemikalien zu erfüllen sind. Stoffe und Gemische unterliegen der ChemVerbotsV, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

Kennzeichnung nach CLP-Verordnung

GHS06

GHS06

Akut toxisch Kat. 1, 2, 3
GHS08

GHS08

Gesundheitsgefährliche Stoffe mit dem Signalwort „Gefahr“, und einem der Gefahrenhinweise H340, H350, H350i, H360, H360F, H360D, H360FD, H360Fd, H360Df, H370 oder H372.
GHS02

GHS02

Extrem entzündliche Stoffe in Verbindung mit den H-Sätzen H224 / H241 / H242
Brandfoerdernde Stoffe

GHS03

Brandfördernde Stoffe

Gefahrenhinweise (H-Sätze)

H224Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar.
H241Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen.
H242Erwärmung kann Brand verursachen.
H340Kann genetische Defekte verursachen.
H350Kann Krebs erzeugen.
H350iKann bei Einatmen Krebs erzeugen.
H360Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen.
H360FKann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.
H360DKann das Kind im Mutterleib schädigen.
H360FDKann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
H360FdKann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
H360DfKann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.
H370Schädigt die Organe.
H372Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition.
Für alle Artikel, die unter die ChemVerbotsV fallen, gilt uneingeschränkt, dass der Verwendungszweck und die Sicherheitshinweise laut Gebrauchsanweisung und dem Sicherheitsdatenblatt sowie die damit verbundenen Arbeitsschutzvorschriften (wie z. B. TRGS, AGW) unbedingt einzuhalten sind!

Was bedeutet das für uns als Händler?

Dies bedeutet, dass die Abgabe dieser Produkte nur unter Einhaltung behördlicher Auflagen erfolgen darf und deren Vertrieb, einmalig schriftlich, bei der zuständigen Behörde angezeigt werden muss. Bei Nichteinhaltung der Auflagen können der Vertrieb dieser Produkte behördlich untersagt und Bußgelder verhängt werden. Für die Abgabe ist mindestens eine Sachkundige Person vorausgesetzt, gemäß §11 ChemVerbotsV, die weitere Mitarbeitende im Rahmen von Unterweisungen zu Berechtigten (Beauftragten) ernennen kann. Grundsätzlich darf die Abgabe der betroffenen Artikel nur durch die Sachkundige Person oder Beauftragte erfolgen. Hinweis: Medizinprodukte in ihrer endgültigen Form (=Erzeugnis, in dem Fall der fertige Zahnersatz) sind nicht kennzeichnungspflichtig nach CLP-VO und fallen somit auch nicht unter die ChemVerbotsV.

Was bedeutet das für Sie als Kund:in?

Auflagen durch die ChemVerbotsV: Die betreffenden Artikel dürfen grundsätzlich nur an juristische Personen (z. B. eine GmbH, AG, KGaA) oder natürliche Personen über 18 Jahre abgegeben werden und diese dürfen die Stoffe ausschließlich im Rahmen einer der folgenden Grundlagen erwerben:
  • Wiederverkauf
    (Wiederverkäufer muss seinerseits die Anforderungen der ChemVerbotsV erfüllen)
  • Berufsmäßige Verwendung
    (Verwendung ausschließlich entsprechend der Gebrauchsanweisung und dem Sicherheitsdatenblatt)
  • Forschungs-, Untersuchungs- oder Lehranstalten
    (zu Ausbildungszwecken, Analytik, Forschung und Entwicklung)
Keine Abgabe an Privatpersonen! Mit der Abgabe an Dritte sind weitere Auflagen an die Dokumentation verbunden. Hierzu müssen folgende Informationen dokumentiert und 5 Jahre aufbewahrt werden:
  • die Art und Menge der abgegebenen Stoffe oder Gemische,
  • das Datum der Abgabe,
  • der Name und die Anschrift des Erwerbers und
  • der Verwendungszweck

Endverbleibserklärung

Registrierte Kunden können die Endverbleibserklärung ganz einfach digital in ihrem Konto bestätigen. Falls Sie kein Kundenkonto haben, können Sie das Dokument als PDF herunterladen, unterschreiben und per E-Mail an material@vanderven.de senden.

Haben Sie Fragen zur ChemVerbotsV?

Wenn Sie Fragen zur Endverbleibserklärung haben oder mehr über die gesetzlichen Anforderungen erfahren möchten, helfen wir Ihnen gerne weiter.

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