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Hygienemaßnahmen

Hygiene - Die wichtigsten Maßnahmen vor einer Begehung

25.10.2022

Ein Kommentar von Philippe Kaiser, Experte Praxishygiene und MPG


Bei niedergelassenen Zahnärzten herrscht seit Jahren Unsicherheit, was beim Thema Praxisbegehung alles beachtet werden muss und ob die eigene Praxis den Anforderungen genügt. Tatsächlich bergen die zahlreichen Regelungen zum Thema größere und kleinere Stolpersteine, die möglichst vor einer Begehung aus dem Weg geräumt werden sollten. Hierbei können die van der Ven-Experten entscheidend helfen.


Seitens der Behörden ist der Begriff Praxisbegehung gar nicht geläufig. Dort spricht man von „Inspektion“ oder „Überwachung“ und nennt dabei meist noch die Rechtsquelle. Dies können Berufsgenossenschaftliche Regelungen, das Infektionsschutzgesetz (IfSG) und das Medizinproduktegesetz (MPG) sein. Der deutsche Verordnungsgeber kennt demnach nicht die eine Praxisbegehung, sondern gleich mehrere.

Rechtliche Vorgaben und Verfahrensanweisungen

Generell meinen Zahnärzte und Experten mit dem Oberbegriff Praxisbegehung die Überwachung nach § 26 MPG durch die zuständigen Behörden. Dieser Überwachung unterliegen Betriebe und Einrichtungen, die Medizinprodukte betreiben, anwenden oder aufbereiten. Die Zuständigkeit der Behörden ist nicht in allen Bundesländern einheitlich, in NRW sind die Bezirksregierungen verantwortlich. Zudem haben die Zahnärztekammern Westfalen-Lippe und Nordrhein mit den Landesbehörden vereinbart, dass sie eigene Sachverständige benennen können. Diese führen die sogenannten anlassunabhängigen Inspektionen durch. Anlassbezogene Inspektionen werden nach wie vor durch die zuständige Behörde durchgeführt.


In der Regel hat es der Praxisinhaber bei der „normalen“ Praxisbegehung in NRW also mit einem Sachverständigen der Zahnärztekammer zu tun. Dennoch ist der sogenannte Beurteilungsmaßstab derselbe. Es gelten die einschlägigen Vorgaben des Medizinprodukterechts und die Verfahrensanweisungen der Länder. Im Wesentlichen sind dies das MPG, die MPBetreibV, die RKI/BfArM Empfehlung zur Aufbereitung von MP, weitere einschlägige RKI-Empfehlungen, die TRBA 250 und in NRW die Verwaltungsvorgabe des Landes zu den Anforderungen an die hygienische Aufbereitung von MP in NRW jeweils in ihrer gültigen Fassung. Im Jahr 2012 kam noch die MPGVwV hinzu, die zur Vereinheitlichung der Überwachung nach MPG führen sollte und nach und nach auch mehr Einfluss auf die Überwachungspraxis nehmen wird.

Akribischer Check mit Expertenhilfe

Vor einer anstehenden Praxisbegehung sollten Praxisinhaber unbedingt die in den zahlreichen Regelungen verborgenen kleinen und größeren Stolpersteine beachten. Um diese möglichst im Vorfeld aus dem Weg räumen zu können, ist Expertenhilfe gefragt. Im Folgenden sind die wichtigsten Punkte aufgelistet, sortiert nach den einzelnen Bereichen, in denen sie zu finden sind. Einige davon sind derart umfangreich, dass sie hier nur angerissen werden können. Deshalb sollten sich Zahnärzte diese Auflistung mit Blick auf ihre eigene Praxis genau ansehen und kritisch hinterfragen, ob ihre Lösung einer Begehung standalten würde.

Checkliste

Für mögliche Stolpersteine bei einer Begehung

Behandlungszimmer
  • Behandlungseinheit: Wartung und STK/DUV 3, Wasserprobe und Sicherungseinrichtung nach DIN 1717
  • Behandlungsmöbel: Arbeitsflächen frei, Schubladen, Instrumente, Materialien
  • Handwaschplatz: Armatur, Spender für Seife, Händedesinfektion und Handtücher
Aufbereitungsraum
  • Raum oder Bereich
  • Genereller Eindruck
  • Beschilderung
  • Ausreichend Flächen
  • Lager im Steri
  • Umgang mit Abfall
  • Belüftung
  • Schutz der Mitarbeiter/Schutzkleidung (PSA)
  • Handwaschplatz s.o.
  • Manuelle und maschinelle Aufbereitung
Ausstattung zur Aufbereitung
  • Instrumentenwannen
  • Ultraschallbecken
  • RDG inklusive Ausstattung
  • Kombinationsgerät zur Aufbereitung von Übertragungsinstrumenten
  • Siegelgerät
  • Autoklav
Aufzubereitende Instrumente
  • Übertragungsinstrumente
  • Rotierende Instrumente
  • Wurzelkanalinstrumente
  • ZEG-Ansätze
  • Chirurgische Sauger
Organisation der Aufbereitung
  • Herstellerangaben zur Aufbereitung
  • Ablauforganisation
  • Standardarbeitsanweisungen für die Schritte der Aufbereitung
  • Validierte Prozess (manuell / maschinell)
  • Dokumentation der Prozessparameter
  • Sachkunde der mit der Aufbereitung befassten Personen
  • Risikoeinstufung
  • Hygieneplan
  • Routinekontrollen
  • Freigabedokumentation der Instrumente
Sonstige Praxis
  • Putzmittel(raum)
  • Personalraum und -toiliette
  • Praxiswäsche
  • Lagerung von Medizinprodukten
  • Schnittstelle zum Labor
Aktive MP
  • Gebrauchsanweisungen
  • Geräteeinweisung
  • Bestandsverzeichnis der aktiven MP
  • STK und DGUV 3 (Prüfungen sowie Wartungen
  • Geräte der Anlage 1 MPBetrieb V
  • Vorkommnisse mit MP

Professionelle Hilfe für individuelle Praxissituation

Jede Praxis ist anders, jeder der aufgelisteten Punkte muss individuell betrachtet werden und ist mal mehr und mal weniger problematisch. Entsprechend individuell fallen die Lösungsmöglichkeiten aus. Manche Stolpersteine lassen sich ohne viel Aufwand beseitigen, manche nur mit viel Zeiteinsatz und für manche Lösung muss auch Geld investiert werden.


Spätestens dann, wenn Sie das Schreiben der Behörde erhalten haben, sollten Sie keine Zeit mehr verlieren und schnell unsere Experten bei van der Ven kontaktieren. Denn von da ab ist jeder Tag wichtig. Schließlich müssen die Termine für Wartungen und andere Technikereinsätze koordiniert werden. Eventuell sind auch Termine für Validierungen noch zu klären und vielleicht müssen Lieferzeiten von Geräten und Möbeln bis hin zu Umbauten eingeplant werden. Ganz abgesehen vom zusätzlichen Zeitdruck, der entsteht, wenn dann noch Unterlagen überarbeitet oder erstellt werden müssen.
Am besten sprechen Sie uns so früh wie möglich an. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir einen Plan, der Team und Praxis fit für die Begehung macht.


Entdecken Sie unsere Angebote Hygiene-Check und Fit für die Praxisbegehung.

Philippe Kaiser ist Ihr Experte für Praxishygiene und Qualitätsmanagement. Er kennt die aktuelle Rechtslage und die Anforderungen und Erwartungen der Behörden ganz genau. Bei van der Ven bildet er die perfekte Schnittstelle zwischen Theorie und Praxis, bringt jahrzehntelange Erfahrung aus der Begleitung von Praxisbegehungen mit und unterstützt Sie mit fundiertem Wissen und pragmatischen Lösungen.

Person Portrait
Philippe Kaiser
Manager Praxishygiene & Qualitätsmanagement 

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