Allgemein
Rechtsanwalt Dr. Karl-Heinz Schnieder ist seit über 20 Jahren als Berater im dentalen Gesundheitsmarkt tätig. Der ehemalige Justiziar der KZV Westfalen-Lippe ist fachkundiger Experte im Bereich Medizinrecht und geschäftsführender Partner und Mitinhaber der KWM LAW, Kanzlei für Wirtschaft und Medizin. Seit 2013 fungiert er als Mediator cfm mit der Spezialisierung „Streitschlichtung im Gesundheitswesen“.
Seine Erfahrungen als Referatsleiter Recht bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe und Mitglied der Netzwerkpartnerschaft „Neue Versorgungsstrukturen“ der Apotheker- und Ärztebank Düsseldorf fließen in seine Beratung für Zahnärzt:innen und Labore ein. Dr. Schnieder ist Initiator und Entwickler der Netzwerkinitiative „Gesundheitsregion-Stadt e.V.“ mit zurzeit 11 gegründeten Gesundheitsregionen.
In zahlreichen Fachbeiträgen vermittelt Dr. Schnieder einschlägige Kenntnisse, u. a. zu den Themen „Patientenrechtegesetz“, „Die Haftung des Zahnarztes“, „Bewertungsportale- Fluch oder Segen“, „Allein oder Gemeinsam, Praxiskooperationen für Zahnärzte“ (allesamt erschienen im ZFV Herne); „Zahnarztrecht, Praxishandbuch für Zahnmediziner“ (erschienen im Springer Verlag). Sein Buch „Apollonia – Mut, Leidenschaft und das Abenteuer Praxisgründung“ erschien im April 2020 im Bourdon Verlag Hamburg.
KWM LAW, Kanzlei für Wirtschaft und Medizin
Albersloher Weg 10c
48155 Münster
Ein Patient sagt den Zahnarzttermin erst kurzfristig ab oder meldet sich im schlimmsten Fall gar nicht. Wann hat der Zahnarzt in diesem Fall einen Anspruch auf Ausfallhonorar? Wir haben den Experten Dr. Karl-Heinz Schnieder gefragt.