Eichung für Kern & Sohn Präzisionswaage EWJ 600-2M und EWJ 600-2SM.
Nach der EU-Richtlinie NAWI: 2014/31/EU müssen Waagen amtlich geeicht/konformitätsbewertet sein, wenn sie wie folgt verwendet werden:
im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Wägung bestimmt wird
bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken sowie bei Analysen im medizinischen und pharmazeutischen Labor
zu amtlichen Zwecken
bei der Herstellung von Fertigpackungen
in der Heilkunde
Die Waage wird von einem Eichbeamten geprüft und mit dem Konformitätskennzeichen (Eichmarke) versehen. Damit ist ihre Gültigkeit im Rahmen der zulässigen Eichtoleranz bestätigt. Der Geltungsbereich der EU-Eichung erstreckt sich auf alle Mitgliedsstaaten der EU.
Falls nicht anders gewünscht, erfolgt die Eichung für die Postleitzahl der Lieferadresse.