Allgemein
07.12.2023
Eine gute Nachricht für alle Zahnarztpraxen: Die neue Strahlenschutzverordnung §114a wurde gekippt. Wir von van der Ven informieren Sie über die aktuellen Neuigkeiten.
Vieles wird in Zahnarztpraxen immer komplizierter – aber manchmal wird es auch wieder einfacher. Zum Anfang dieses Jahres trat die neue Strahlenschutzverordnung im Bereich Röntgen in Kraft. Insbesondere über den Paragrafen §114a wurde viel diskutiert.
Wir fassen zusammen: Im Paragrafen §114a der Strahlenschutzverordnung wurde eine Messung der Dosisdaten zusammen mit einer digitalen Aufzeichnung der Röntgenparameter gefordert. Auch bei der Erstellung von intraoralen Aufnahmen, also den klassischen Zahnfilmen.
Dies stellte die meisten Hersteller von Röntgensystemen in Deutschland vor große Herausforderungen. Teilweise wurden dazu recht komplexe Lösungen geschaffen. Im schlimmsten Fall zogen diese – im Rahmen von Ersatzbeschaffungen eines einfachen Intraoralen Röntgenstrahlers – teure Nachrüstungen bei Hard- und Software bis hin zur Neuanschaffung eines Großröntgens nach sich.
Diese Regelung wurde mit Beschluss des Bundesrates am 24.11.2023 gekippt.
Wir freuen uns sehr, unsere Kund:innen nun wieder herstellerunabhängig, systemoffen und individuell nach ihren Bedürfnissen bei der Anschaffung von Röntgensystem beraten zu können. All das ohne Zwänge von überbordenden Verordnungen und ohne unnötigen zusätzlichen Kostenaufwand.
Bei aktuellen Fragen kommen Sie gerne auf unsere Röntgenspezialisten Astrid Tollkühn und Sebastian Sanchez zu. Wir freuen uns, Ihnen passende Lösungen anzubieten.
Die van der Ven Akademie bietet speziell auf Quereinsteiger zugeschnittene Fortbildungen an, um den beruflichen Einstieg in der Zahnarztpraxis zu erleichtern