Allgemein
Der Traum von der eigenen Dentalpraxis kann Sie in verschiedenen Phasen Ihrer Karriere beschäftigen. Dabei ist vor allem eins wichtig: Zahnärztinnen und Zahnärzte mit Niederlassungswunsch müssen sich Klarheit darüber verschaffen, welche Niederlassungsart und Praxisform am besten zu ihnen passt. Wir begleiten Sie in Ihren Überlegungen und finden mit Ihnen zusammen heraus, wie Sie sich am besten verwirklichen können.
Die Einzelpraxis ist in Deutschland die häufigste Praxisform. Alleinverantwortlichkeit und persönliche Entscheidungsfreiheit in allen Belangen sind entscheidende Merkmale dieser Praxisorganisation.
Die (überörtliche) Berufsausübungsgemeinschaft ist die moderne Bezeichnung der klassischen Gemeinschaftspraxis. Wenn sich Vertragsärzt:innen am selben KV-Sitz zu einer wirtschaft-lichen und administrativen Einheit zusammentun, bilden sie eine BAG.
Ein Zusammenschluss niedergelassener Ärzt:innen mit gemeinschaftlicher Praxisorganisa-tion. Der Hauptunterschied zur Gemeinschaftspraxis: Jede:r Teilnehmer:in betreut einen eigenen Patientenstamm.
Medizinische Versorgungszentren sind eine Administrationsform der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung, die diverse Vertragsarztsitze organisatorisch zusammenzufasst.
So viele unterschiedliche Behandlungsmethoden es gibt, genauso viele Schwerpunkte gib es auch bei der zahnärztlichen Tätigkeit. Immer mehr Patient:innen wählen ihre Zahnärztin oder Zahnarzt sorgsam aus, nicht selten anhand der öffentlich ersichtlichen Schwerpunkte einer Praxis.
Viele Praxen arbeiten mit einem Bestellsystem (Terminsprechstunde) und vergeben Termine an Patient:innen, die dann zu den vorgemerkten Zeiten erscheinen. Durch ein konsequentes Terminsystem werden die Wartezeiten erheblich reduziert und Prozesse standardisiert.
Als dentale Akutpraxis bezeichnet man Praxen, die sich auf akute Notfälle spezialisieren. Diese behandeln jeden Notfall- und Schmerzpatienten auch kurzfristig. Gleichzeitig haben diese in der Regel eine offene Sprechstunde ohne Terminvergabe.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind Privatpatient:innen dazu verpflichtet, Behandlungen direkt zu vergüten, da sie dem Kostenerstattungsprinzip unterliegen. Bei den Abrechnungen gibt es aber sehr große Unterschiede. Wir erklären Ihnen welche das sind.
Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile
Eine zunehmende Anzahl von Zahnärzt:innen mit Niederlassungswunsch möchte eine bestehende Praxis übernehmen. Es hängt allerdings von verschiedenen Faktoren ab, ob auch für Sie eine Übernahme das Richtige ist oder ob Sie sich lieber für eine Neugründung entscheiden sollten. Um die richtige Wahl treffen zu können, stellen wir Ihnen die Vor- und Nachteile der beiden Alternativen vor.
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Lesen Sie hier mehr zum Thema Praxisübernahme | Lesen Sie hier mehr zum Thema Praxisneugründung |
Erfahrung zahlt sich aus. Wir gehen die Herausforderung gemeinsam an und sorgen dafür, dass Sie Ihre Zukunft auf finanziell sichere Beine stellen.
Unsere Teams berücksichtigen die speziellen Anforderungen an Praxisdesign, Einrichtung und Hygiene – damit Ihre künftigen Praxisbegehungen rund laufen.
Für Finanzierung, Steuer, Recht und Praxismarketing können wir Kontakte zu Profis herstellen, die sich im Bereich der Zahnmedizin genau auskennen.
Wir sind kein anonymes Depot – unsere Türen stehen Ihnen jederzeit für einen Besuch offen und wir lernen Sie als Kund:innen gerne richtig gut kennen.
Kombinieren Sie Ihre Ideen mit unserer langjährigen Erfahrung. Wir freuen uns, Sie bei Ihrem Projekt von Anfang an zu begleiten.